Herzlich willkommen
Sie befinden sich auf der Startseite des zentralen elektronischen Hinweisgebersystems der Meyer & Meyer Holding SE & Co. KG und ihrer deutschen Tochtergesellschaften.

Wir haben die Rechtsanwaltskanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht., dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers und Dr. Marius Haak, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson beauftragt. 

Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße, dabei insbesondere Verstöße nach § 2 HinSchG, erhalten.

Auch können Sie über die Meldestelle Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeben. Die Verfahrensordnung in der gültigen Fassung finden Sie hier

Wenn Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem abgeben, geht dieser direkt und ausschließlich bei den Herren Dr. Tobias Eggers und Dr. Marius Haak ein. In diesem Video stellt Tobias Eggers sich und die Aufgaben als Ombudsperson vor.


Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.


Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden. Wenn Sie sich bei dem Thema unsicher sind, wählen Sie bitte "Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG" aus.

Verstöße gegen das LkSG können bei "Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen" gemeldet werden. 

Wenn Sie einen Verstoß gegen unsere unternehmensinternen Richtlinien, wie etwa unseren Code of Conduct/Verhaltenskodex, melden wollen, wählen Sie bitte „Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien“. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Meldungen das HinSchG und dessen gesetzlichen Schutzwirkungen keine Anwendung finden. Wir als Unternehmen verpflichten uns jedoch, hinweisgebende Personen auch bei diesen Meldungen umfangreich zu schützen. 

Sollte Ihre Meldung nicht unter diese Kategorien fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.


Externe Meldestellen

Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Meyer & Meyer Holding SE & Co. KG abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
  • die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
  • das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin
  • das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts (BKartA