Meyer & Meyer Holding SE & Co. KG
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Verstöße gegen das Strafrecht →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, melden. Beispiele:
Bestechung,
(Subventions-)Betrug,
Untreue,
Diebstahl/Unterschlagung,
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
Steuerhinterziehung.
Verstöße gegen Bußgeldvorschriften →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
Datenschutzverstöße,
Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr (z. B.: Fahrerlaubnis und Führerschein, Fristen zur HU, SP und AU, Ladungssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut etc.),
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)
Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
Umweltschutz,
öffentliche Gesundheit,
Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen →
Gemeint sind Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG, sowohl im Geschäftsbereich der Meyer & Meyer Holding SE & Co. KG als auch in der Lieferkette.
Beispiele hierzu:
Kinderarbeit,
Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken und Zwangsarbeit,
Verstöße gegen Arbeitsschutzstandards und Mindestlohnvorgaben,
Verstöße gegen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit,
Verstöße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, z. B. aufgrund von nationaler/ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion,
Verstöße gegen das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung,
Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Quecksilber bei Herstellungsprozessen,
Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle.
Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien →
Hier können Sie Verstöße gegen unsere unternehmensinternen Richtlinien melden. Beispiele:
Code of Conduct/Verhaltenskodex
Kompetenzrichtlinie
Richtlinie zur Arbeitnehmerüberlassung
Richtlinie zur An- und Vermietung von gewerblichen Flächen